Karosserie- und Fahrzeugbauerinnung Südbayern

Sehr geehrte Mitglieder,

die täglich auf Unternehmer einströmende Flut von Informationen zur Corona Pandemie ist oft nicht mehr überschaubar.

Wir werden deswegen als Service für unsere Mitglieder die uns verfügbaren Informationen zur Corona Pandemie auf dieser Internetseite gesammelt und strukturiert zur Verfügung stellen.

Unter diesen Links kommen Sie zu den entsprechenden Seiten.

Quarantäne: Wer, wann, Lohnfortzahlung?

Arbeitsschutzverordnung gültig bis zum 25.05.2022 (Achtung, der Arbeitgeber muss immer noch 1x wöchentlich einen Test anbieten)

Datenschutzrechtliche erforderliche Maßnahmen bzw. Reaktionen für Corona Tests etc.

Finanzhilfen (Sammeldokument zu unten genannten Möglichkeiten)
Kurzarbeitergeld; Lohn-/Gehaltserstattung bei behördlich angeordneter Quarantäne; Überbrückungshilfe IV; Neustarthilfe 2022 zu beantragen bis zum 30.06.2022

Täglicher Betrieb (Sammeldokument)
Handlungshilfen Büro_Werkstatt_Annahme_Verdachts- oder Erkrankungsfall

Wichtig: Bitte aktualisieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen, mit einer Ergänzung zur Corona Virus Pandemie.
Hier ist eine Bereichsübersicht und ein Check der allgemeinen Gefährdungen

Ausbildungsplätze sichern 
Erheblich verbesserte Förderung/en.
Wenn Sie möchten können Sie diesen Link verwenden, Sie kommen direkt zur entsprechenden Seiten der ARGE, Sie können sich dort informieren und kommen zur Antragstellung.
(Es gibt erhebliche Verbesserungen, in der Höhe der Förderung als auch z.B. einen Sonderzuschuss (Lockdown-11) für ausbildende Kleinstunternehmen, oder Übernahmeprämien für die Übernahme von Azubis aus Betrieben, die leider insolvent gegangen sind.)

16. BaylfSMV Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, sie war gültig bis zum 30.04.2022.

Infos ohne Rechtsverbindlichkeit, unsere Quellen: UBH / BGHM / Bundesministerien / HWK M.-Obb. / ARGE

Ihr Geschäftsstellen Team der
Karosserie- und Fahrzeugbauer-Innung Südbayern